Zuschüsse für die Ausbildung des Personals

REGELN DES AUSSCHREIBUNG

Zweck der Ausschreibung

La empresa Promoturist ofrece estos programas para la cofinanciación de programas de formación para trabajadores del Royal Son Bou Family Club al objeto de mejorar y/o ampliar las capacidades laborales de nuestros empleados.

Merkmale der Beihilfe

Für alle eingegangenen Bewerbungen stellt das Unternehmen den Bewerbern einen Betrag von 2.000 € zur Verfügung. Bei mehreren Anträgen wird dieser Betrag durch die Anzahl der eingegangenen Anträge geteilt, wobei die Förderung mindestens 150 € beträgt, solange die beantragte Schulung diesen Betrag erreicht.
Die Unternehmensleitung vergibt die Beihilfe in der Reihenfolge, in der die Anträge eingehen, und prüft, ob sie den Grundlagen dieser Ausschreibung entsprechen.

Anforderungen

  1. Jeder Arbeitnehmer mit einem laufenden Vertrag, ob unbefristet oder diskontinuierlich unbefristet, und dessen Vertragszeit zum Zeitpunkt der Bewerbung mehr als zwei Monate beträgt, kann eine Beihilfe beantragen.
  2. Die beantragten Zuschüsse werden für Schulungsgänge gewährt, die im Jahr 2024 und im ersten Semester des Jahres 2025 stattfinden. Sie können auch für Lehrgänge mit längerer Dauer gewährt werden, sofern ihr Beginn höchstens im ersten Quartal von 2025 liegt.

Pflichten der Arbeitnehmer

  1. Bewerbungen für Schulungen müssen einen Bezug zu Ihrem Beruf oder dem Gastgewerbe haben.
  2. Im Falle der Vergabe des Stipendiums ist ein Vertrag mit Promoturist abzuschließen, in dem die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen beider Parteien festgelegt werden.

Präsentation und Unterlagen zur Bewerbung

  1. Um die Bewerbungen einzureichen, müssen das beigefügte Formular ausgefüllt und im Personalbüro (Verantwortliche Person Mónica Huguet) abgeben werden. Zugang zwischen Fitnessstudio und Arztpraxis im Erdgeschoss des Eingangsbereich.
  2. Innerhalb der unten genannten Fristen ist eine Anmeldebescheinigung oder ein Dokument zum Nachweis der Anmeldung zur gewünschten Schulung vorzulegen.
  3. Das Fehlen der erforderlichen Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist gilt als Zurücknahme der Bewerbung.
  4. Der Arbeitnehmer muss eine E-Mail bereitstellen, in der er über alle Beschlüsse informiert wird.

Beschluss der Beihilfe

  1. Der Beschluss der Beihilfe erfolgt am 30. Oktober 2024.
  2. Die Beihilfe wird nach Datum und Uhrzeit der Übergabe gezählt und bewertet.
  3. Die Unternehmensleitung beurteilt die Beihilfe unter Berücksichtigung des Zeitpunkts ihrer Vorlage.
  4. Beihilfen, die nicht den Grundlagen dieser Ausschreibung entsprechen, werden vom gewährenden Unternehmen nicht bewertet.
  5. Das gewährende Unternehmen teilt den Bewerbern per E-Mail mit, wie viele Benachrichtigungen erforderlich sind. Wenn der Bewerber die Mitteilung drei Tage nach der Benachrichtigung nicht geöffnet hat, gilt sie als zugestellt.

Nachweiserbringung der Beihilfe

  1. Ein Nachweis der Schulungskosten ist obligatorisch (Anmeldekosten, für die Durchführung der Schulung zu erwerbende Materialien, Reisekosten außerhalb der Insel usw.).
  2. Die Vergabe eines Stipendiums ist nicht endgültig. Es gibt bestimmte Fälle, in denen eine vollständige Rückerstattung des erhaltenen Betrags verlangt werden kann. Diese Fälle sind die folgenden:
    • Nicht nachweisen, dass Sie die Schulung zu 100 % abgeschlossen haben.
    • Wenn der Veranstalter die Schulung absagt oder aussetzt.
    • Bei Abbruch der Schulung oder Nichtvorlage der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Schulung.
    • Wenn das Stipendium für andere Zwecke als die, für die es bewilligt wurde, verwendet wird.
    • Verschleierung oder Entdeckung, dass schulungsbezogene Daten gefälscht wurden.
    • Wenn der Arbeitnehmer während der Schulung oder in den folgenden 6 Monaten das Unternehmen freiwillig verlässt.

Sollten die Voraussetzungen dieser Ausschreibung nicht erfüllt sein, teilt das gewährende Unternehmen dem Begünstigten mit, dass er die Beihilfe innerhalb einer Frist von höchstens 30 Tagen nach der Mitteilung zurückzahlen muss.

Für den Fall, dass die gewährte Beihilfe nicht innerhalb der oben genannten Frist zurückgezahlt wird, wird gegen den Arbeitnehmer ein Disziplinarverfahren eröffnet und auf den zu erstattenden Betrag werden Zinsen in Höhe von 5 % pro Monat erhoben, bis die Beihilfe vollständig zurückgezahlt ist.

Fristen

  1. Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen liegt zwischen dem 30. September und dem 11. Oktober 2024.
  2. Die Frist für die Abgabe der Immatrikulations- bzw. Anmeldungsnachweise für die beantragten Kurse endet am 18. Oktober.
  3. Die Frist für den Beschluss der Bewerbungen endet am 30. Oktober 2024.

Das bewilligende Unternehmen teilt den Bewerbern per E-Mail mit, wie viele Benachrichtigungen erforderlich sind. Wenn der Bewerber die Mitteilung drei Tage nach der Benachrichtigung nicht geöffnet hat, gilt sie als benachrichtigt.

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